Reiseversicherung
Ihr persönlicher Reiseschutz für Ihre BERR-Reise
ReiseversicherungMeran liegt in einer Talweitung, wo die Etsch die aus dem Passeiertal kommende Passer aufnimmt und dann nach Süden schwenkt. In neuerer Zeit hat sich die Stadt dank ihrer radonhaltigen Quellen auch zu einem Thermalbad von Rang entwickelt. Die mediterrane Stadt im Herzen der Alpen wurde besonders zum Ende des 19. Jahrhunderts durch den Hochadel entdeckt, was Meran zu neuem Glanz verhalf. Meran ist heute der bedeutendste heilklimatische Kurort an der Südseite der Ostalpen.
Unbeschwerter Urlaubsgenuss in Meran. Ihr Wohlfühlhotel in Meran!
Lage: Sehr schönes, gepflegtes Ferienhotel in zentraler Lage, nur 350 m vom Thermenpark gelegen. 10 flache Gehminuten zur Altstadt, dem Kurhaus und den Promenaden, ideale Lage für sämtliche Ausflüge in die Umgebung.
Ausstattung: Erstklassige Ausstattung, familiäre und persönliche Betreuung durch die Familie Rass. Hotelhalle mit Hausbar, heimelige Tiroler Stube in Altholz, Lift und große Gartenterrasse. WLAN im ganzen Haus gratis.
Zimmer: Die gemütlichen Zimmer sind mit Bad/Dusche, WC, Föhn, Direktwahltelefon, Sat-TV, Safe und zum größten Teil mit Balkon (Einzelzimmer ohne) ausgestattet und laden zu einem angenehmen Aufenthalt ein.
Verpflegung: Eleganter Speisesaal, Frühstücksbuffet & Abendmenüwahl mit Salatbuffet (4 Gänge), lobenswerte Küche.
Bei dieser Reise garantieren wir die Durchführung sobald 15 Gäste gebucht sind. Andernfalls behalten wir uns vor, die Reise bis spätestens 20 Tage vor Abreise abzusagen.
Pass- und Visumerfordernisse bei allen Reisen (soweit in der jeweiligen Reiseausschreibung nicht anders angegeben): Für EU-Bürger ist das Mitführen des Personalausweises bzw. des Reisepasses ausreichend. Weitere Informationen finden Sie unter: Reise- & Sicherheitshinweise
Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität: Die angebotenen Pauschalreisen und Tagesfahrten sind für Personen, die im Rollstuhl sitzen nicht geeignet, da kein Hebelift vorhanden ist.
Extra zu bezahlen: Evtl. noch anfallende Maut, Eintritte, Schifffahrten u.ä. müssen extra bezahlt werden, sofern nicht in den Leistungen aufgeführt.