Reiseversicherung
Ihr persönlicher Reiseschutz für Ihre BERR-Reise
ReiseversicherungSuptropische Park- und Gartenlandschaften
Der Lago Maggiore befindet sich in einer Region wie im Bilderbuch beschrieben. Diese Reise verspricht entspannte Tage vor imposanten Bergkulissen und tiefblauen Seen, zusammen mit angenehm mediterranem Klima, das Urlaubsstimmung hervorruft. Der See und seine Umgebung warten nur darauf, von Ihnen entdeckt zu werden.
1. Tag: Anreise
Von München vorbei am Bodensee, über Liechtenstein und Chur durch die berühmte Via Mala-Schlucht. Über den San Bernardino-Tunnel und Bellinzona erreichen wir Locarno am Lago Maggiore. Hier Aufenthalt mit Möglichkeit zu einem Bummel auf der Strandpromenade. Danach Weiterfahrt entlang des Lago Maggiore zu unserem Hotel.
2. Tag: Borromäische Inseln - Lago di Orta
Heute haben Sie die Gelegenheit zu einer Schifffahrt zu den berühmten Borromäischen Inseln wie Isola Bella und Fischerinsel oder einem Spaziergang entlang der Promenade in Stresa. Am Nachmittag fahren wir zum Lago di Orta, einem Geheimtipp für die Oberitalienischen Seen. Rückkunft am späten Nachmittag im Hotel.
3. Tag: Heimreise
Nach dem Frühstück Fahrt über Ascona mit individuellem Aufenthalt und Möglichkeit zum Mittagessen. Anschließend Rückreise.
Unterkunft und Verpflegung lt. Beschreibung im Reiseverlauf und/oder Leistungskasten.
Kurtaxe
Bei dieser Reise garantieren wir die Durchführung sobald 15 Gäste gebucht sind. Andernfalls behalten wir uns vor, die Reise bis spätestens 7 Tage vor Abreise abzusagen.
Pass- und Visumerfordernisse bei allen Reisen (soweit in der jeweiligen Reiseausschreibung nicht anders angegeben): Für EU-Bürger ist das Mitführen des Personalausweises bzw. des Reisepasses ausreichend. Weitere Informationen finden Sie unter: Reise- & Sicherheitshinweise
Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität: Die angebotenen Pauschalreisen und Tagesfahrten sind für Personen, die im Rollstuhl sitzen nicht geeignet, da kein Hebelift vorhanden ist.
Extra zu bezahlen: Evtl. noch anfallende Maut, Eintritte, Schifffahrten u.ä. müssen extra bezahlt werden, sofern nicht in den Leistungen aufgeführt.