Reiseversicherung
Ihr persönlicher Reiseschutz für Ihre BERR-Reise
ReiseversicherungDas Kultfestival am Lago
Das jährliche Weinfest in Bardolino ist ein Highlight, dem Menschen aus Nah und Fern entgegenfiebern. Es verspricht ein traditionelles Fest zu werden, das ganz im Sinne von edlen und schmackhaften Tropfen steht. In schönstem Ambiente können Sie entspannte Stunden genießen auf einer Reise, die auch kulturell einiges zu bieten hat.
1. Tag: Anreise
Anreise über Innsbruck, Brenner, Bozen, Rovereto, Torbole nach Malcesine mit Möglichkeit zum Mittagessen. Die kleine Stadt an der Gardesana Orientale, die Stadt am Rande des Monte Baldo, die Goethe auf seiner Italienischen Reise in besonderer Weise kennengelernt hat. Ankunft im Hotel im Raum Gardasee am Nachmittag. Abendessen und Übernachtung.
2. Tag: Bardolino - Weinfest
Am heutigen Vormittag haben Sie die Gelegenheit Garda kennenzulernen. Gegen Mittag geht es weiter nach Bardolino, dem eigentlichen Weinort am Gardasee. Hier findet alljährlich das Weinfest statt (Genaues Festprogramm stand bei Drucklegung noch nicht fest). Am frühen Abend Rückfahrt zu unserem Hotel. Abendessen und Übernachtung.
3. Tag: Heimreise
Nach dem Frühstück legen wir einen Aufenthalt in Riva ein, bevor wir uns am frühen Nachmittag vom Gardasee verabschieden und die Heimreise antreten.
Unterkunft und Verpflegung lt. Beschreibung im Reiseverlauf und/oder Leistungskasten.
Kurtaxe
Bei dieser Reise garantieren wir die Durchführung sobald 15 Gäste gebucht sind. Andernfalls behalten wir uns vor, die Reise bis spätestens 7 Tage vor Abreise abzusagen.
Pass- und Visumerfordernisse bei allen Reisen (soweit in der jeweiligen Reiseausschreibung nicht anders angegeben): Für EU-Bürger ist das Mitführen des Personalausweises bzw. des Reisepasses ausreichend. Weitere Informationen finden Sie unter: Reise- & Sicherheitshinweise
Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität: Die angebotenen Pauschalreisen und Tagesfahrten sind für Personen, die im Rollstuhl sitzen nicht geeignet, da kein Hebelift vorhanden ist.
Extra zu bezahlen: Evtl. noch anfallende Maut, Eintritte, Schifffahrten u.ä. müssen extra bezahlt werden, sofern nicht in den Leistungen aufgeführt.